Berlin: Solarleitfaden 2023 empfiehlt DAS Energy PV-Module auf denkmalgeschützten Gebäuden
Unter Berücksichtigung denkmalfachlicher Aspekte ist auf einem Großteil der Berliner Baudenkmale die Installation von Solaranlagen (Photovoltaik/PV und Solarthermie) grundsätzlich möglich. Ca. 12 % der Berliner Dachflächen sind denkmalgeschützt. Über 40 % dieser Flächen sind Flachdächer, die sich aus denkmalfachlicher Sicht besonders gut für PV-Installationen eignen. Auch fast alle anderen Dächer, die städtebaulich nicht relevant sind, können Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen erhalten. Im Regelfall sind Aufdachanlagen mit marktüblichen Modulen (Standardmodule) möglich. (Solarleitfaden 2023, Denkmalamt Berlin)
Auf Dächern, deren Tragwerke Standardmodule nicht aufnehmen können, werden vom Denkmalamt in Berlin DAS Energy PV-Module empfohlen. Als Beispiel wird eine private PV-Anlage in der denkmalgeschützten Augsburger Innenstadt angeführt. Die verwendeten Solarmodule vom Typ 12x2M 120Wp sind speziell für den Einsatz auf Metalldächern wie zB Stehfalzdachsystemen konzipiert. Bei einem Gewicht von nur 3,3, kg/m2 und der einfachen Installation mittels Verklebung, eignen sich die Module sowohl für private - als auch für Gewerbedachfächen (z.B. Industriehallen)
12x2M 120 Wp PV-Anlagen Beispiele
Wiener Ensemble geschütztes Gebäude
Denkmalgeschütztes Dominikaner Kloster
Gewerbedach, Unternehmen Trumpf GmbH
Universität Freiburg, Westbau physikalisches Institut
In jedem Fall gilt: Für eine Solaranlage auf oder an einem Denkmal ist eine Genehmigung zu beantragen, die im Einzelfall geprüft wird. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig den Austausch mit den zuständigen Denkmalbehörden zu suchen. Werden die Hinweise in diesem Leitfaden berücksichtigt, sind auf dem überwiegenden Teil der Denkmale im Land Berlin Solaranlagen umsetzbar, weitgehend ohne Einschränkungen.
(Solarleitfaden 2023, Denkmalamt Berlin)